Eine Grosspackung entspricht einer Packung zu 12 x 5 ml. Eine Kleinpackung entspricht einer Packung zu 4 x 5 ml. Die Gesamtmenge der Packung zu 50 x 5 ml darf nicht direkt an eine versicherte Person abgegeben werden. Es wird lediglich die abgegebene Teilpackung, die zur Therapie notwendig ist, vergütet. Der Preis für die verabreichte Teilpackung ist proportional zum Publikumspreis der verwendeten Packung zu berechnen.
Die abgegebene Teilmenge darf die maximale Gesamtabgabemenge gemäss der IT-spezifischen Limitierung (IT-Code 04.08.) nicht überschreiten.
04.08.: Laxantia
Gesamthaft zugelassen 2 Kleinpackungen oder 1 Grosspackung.
Von dieser Beschränkung ist die Behandlung der Obstipation aufgrund von Opioidtherapie, von Parkinsontherapie sowie diejenige der Obstipation von Patienten, die Antidepressiva oder Neuroleptika unterstellt sind, ausgenommen. Im Weiteren sind davon ausgenommen Para- und Tetraplegiker.
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