22035.XX: 03. LUNGE UND ATMUNG
Für alle vergütungspflichtigen Indikationen gilt: Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes im Rahmen der erstmaligen Indikationsstellung. Für die Behandlung mit NINTEDANIB-MEPHA ist keine neue Kostengutsprache nötig, wenn in derselben Indikation bereits eine Kostengutsprache für das Originalpräparat oder ein anderes Generikum besteht.
22035.01: 03. LUNGE UND ATMUNG
IPF Diagnosestellung der idiopathischen Lungenfibrose (IPF) gemäss internationalen Empfehlungen (ATS/ERS) durch spezialisierte Zentren für IPF bzw. durch entsprechend qualifizierte Fachärzte für Pneumologie. Folgender Indikationscode ist zu übermitteln: 22035.01
22035.02: 03. LUNGE UND ATMUNG
PF-ILD Diagnosestellung von chronischen fibrosierenden interstitiellen Lungenerkrankungen (ILDs) mit einem progressiven Phänotyp gemäss internationalen Empfehlungen (ATS/ERS) durch spezialisierte Zentren für Pneumologie bzw. durch entsprechend qualifizierte Fachärzte für Pneumologie. Eine Therapieweiterführung kann durch spezialisierte Zentren für Pneumologie oder Rheumatologie bzw. durch entsprechend qualifizierte Fachärzte für Pneumologie oder Rheumatologie erfolgen. Folgender Indikationscode ist zu übermitteln: 22035.02
22035.03: 03. LUNGE UND ATMUNG
SSc-ILD Diagnosestellung der mit systemischer Sklerose assoziierten interstitiellen Lungenerkrankung (SSc-ILD) gemäss internationalen Empfehlungen (ATS/ERS/EULAR) durch spezialisierte Zentren für Pneumologie bzw. durch entsprechend qualifizierte Fachärzte für Pneumologie. Eine Therapieweiterführung kann durch spezialisierte Zentren für Pneumologie oder Rheumatologie bzw. durch entsprechend qualifizierte Fachärzte für Pneumologie oder Rheumatologie erfolgen. Folgender Indikationscode ist zu übermitteln: 22035.03
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