Wann darf Gemmo Gelenkbeschwerden nicht oder nur mit Vorsicht eingenommen werden?Gemmo Gelenkbeschwerden darf nicht eingenommen werden bei bekannter Überempfindlichkeit auf einen der Inhaltsstoffe (siehe „Was ist in Gemmo Gelenkbeschwerden enthalten?“).
Das Arzneimittel darf bei Kindern und Jugendlichen nicht angewendet werden.
Dieses Arzneimittel enthält 49 mg Alkohol (Ethanol) pro 1 Sprühstoss à 0.14 ml, entsprechend 350 mg/ml (35% m/V Ethanol). Die Menge in 3 Sprühstösse dieses Arzneimittels entspricht weniger als 4 ml Bier oder 2 ml Wein. Die geringe Alkoholmenge in diesem Arzneimittel hat keine wahrnehmbaren Auswirkungen. Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie
• an anderen Krankheiten leiden,
• Allergien haben oder
• andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen!
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