| 14 Änderungen an Fachinfo Hympavzi 150 mg |
-Die Aufhebung der TFPI-Hemmung kann das Gerinnungspotenzial eines Patienten erhöhen und das individuelle, multifaktorielle Risiko für thromboembolische Ereignisse verstärken. In klinischen Studien mit Hympavzi wurden thrombotische Ereignisse beobachtet, wovon ein Ereignis zu einer Thromboembolie führte (siehe «Unerwünschte Wirkungen»). Bei den folgenden Patienten könnte bei der Anwendung dieses Arzneimittels ein erhöhtes Risiko für thromboembolische Ereignisse bestehen:
- +Hympavzi ist ein Tissue Factor Pathway Inhibitor (TFPI)-Antagonist und kann das Risiko thromboembolischer Komplikationen erhöhen. Venöse thrombotische Ereignisse wurden in klinischen Studien mit Hympavzi berichtet, wobei eines bei einem gesunden Teilnehmer zu einer Embolie führte (siehe «Unerwünschte Wirkungen»). Diese Ereignisse traten bei Personen mit mehreren Risikofaktoren für Thromboembolie auf. Die Anwendung der Anti-TFPI-Arzneimittel wurde mit der Entwicklung thromboembolischer Komplikationen bei Patienten in Verbindung gebracht, die in unmittelbarem zeitlichen Abstand zusätzliche Hämostatika erhielten.
- +Bei den folgenden Patienten könnte bei der Anwendung von Hympavzi ein erhöhtes Risiko für thromboembolische Ereignisse bestehen:
-Die Anwendung der Anti-TFPI(tissue factor pathway inhibitor)-Arzneimittel wurde mit der Entwicklung thromboembolischer Komplikationen bei Patienten in Verbindung gebracht, die in unmittelbarem zeitlichen Abstand zusätzliche Hämostatika erhielten. Sollten diagnostische Untersuchungen auf eine Thromboembolie hindeuten, ist die Prophylaxe mit Hympavzi zu unterbrechen und eine Behandlung nach klinischer Indikation einzuleiten.
- +Sollten diagnostische Untersuchungen auf eine Thromboembolie hindeuten, ist die Prophylaxe mit Hympavzi zu unterbrechen und eine Behandlung nach klinischer Indikation einzuleiten.
- +Das umfassende Sicherheitsprofil von Hympavzi basiert auf Daten aus klinischen Studien. Die schwerwiegendste unerwünschte Wirkung, die in den klinischen Studien mit Hympavzi berichtet wurde, war Thrombose (siehe unten und «Warnhinweise und Vorsichtsmassnahmen»).
-Gelegentlich: Thrombose.
- +Gelegentlich: Thrombose (in der offenen Verlängerungsstudie nach dem Data-Cutoff berichtet).
-Ein Patient mit Hämophilie A entwickelte nach etwa 3 Jahren Hympavzi-Exposition eine tiefe Venenthrombose, die Behandlung mit Hympavzi wurde abgebrochen und ein Antikoagulans verabreicht.
-Ein gesunder Teilnehmer entwickelte 9 Tage nach Erhalt einer Einzeldosis von 300 mg Hympavzi und etwa 4 Wochen nach Erhalt einer zweiten Dosis eines vektorbasierten COVID-19-Impfstoffs eine tiefe Venenthrombose und Lungenembolie. Der Teilnehmer erhielt eine Antikoagulationstherapie, die Nebenwirkungen klangen ab, und der Teilnehmer zog sich dauerhaft aus der Studie zurück.
- +In klinischen Studien mit Marstacimab wurden zwei venöse thrombotische Ereignisse berichtet. Ein Patient mit Hämophilie A entwickelte in der offenen Verlängerungsstudie nach etwa 3 Jahren Hympavzi-Exposition eine tiefe Venenthrombose, die Behandlung mit Hympavzi wurde abgebrochen und ein Antikoagulans verabreicht.
- +Ein gesunder Teilnehmer entwickelte in der Phase-1-Studie 9 Tage nach Erhalt einer Einzeldosis von 300 mg Hympavzi und etwa 4 Wochen nach Erhalt einer zweiten Dosis eines vektorbasierten COVID-19-Impfstoffs (nicht-mRNA, nicht mehr verfügbar) eine tiefe Venenthrombose und Lungenembolie. Hympavzi wurde dauerhaft abgesetzt, eine Antikoagulationstherapie wurde verabreicht und die Nebenwirkungen klangen ab.
-*Kriterium erfüllt (Nicht-Unterlegenheit/p-Wert bei Erfüllung des Überlegenheitskriteriums). ·Das im Prüfplan festgelegte Kriterium für die Nicht-Unterlegenheit (obere Grenze des 95%-KI für die Differenz) betrug 2.5 für behandelte Blutungen, Spontanblutungen und Gelenkblutungen sowie 1.2 für Zielgelenkblutungen und 2.9 für alle Blutungen. Wurde das Kriterium für die Nicht-Unterlegenheit erfüllt, wurde anschliessend die Überlegenheit getestet und als erwiesen eingestuft, wenn das Konfidenzintervall Null nicht einschloss. ·Der p-Wert wird für die Prüfung der Überlegenheit verwendet. ·Geschätzter Mittelwert, Differenz und Konfidenzintervalle (KI) für die ABR wurden nach dem negativen binominalen Regressionsmodell berechnet. ·Anpassung der Blutungsdefinitionen basierend auf ISTH-Kriterien. ·Behandelte Blutungen = Blutungen, die mit FVIII- oder FIX-Präparaten behandelt wurden. ·Alle Blutungen = Blutungen, die mit FVIII- oder FIX-Präparaten behandelt oder nicht behandelt wurden. ·ABR = jährliche Blutungsrate (Annualized Bleeding Rate); KI = Konfidenzintervall; OP = Beobachtungsphase (Observational Phase); ATP = aktive Behandlungsphase (Active Treatment Phase); RP = Routineprophylaxe.
- +*Kriterium erfüllt (Nicht-Unterlegenheit/p-Wert bei Erfüllung des Überlegenheitskriteriums). ·Das im Prüfplan festgelegte Kriterium für die Nicht-Unterlegenheit (obere Grenze des 95%-KI für die Differenz) betrug 2.5 für behandelte Blutungen, Spontanblutungen und Gelenkblutungen sowie 1.2 für Zielgelenkblutungen und 2.9 für alle Blutungen. Wurde das Kriterium für die Nicht-Unterlegenheit erfüllt, wurde anschliessend die Überlegenheit getestet und als erwiesen eingestuft, wenn das Konfidenzintervall Null nicht einschloss. ·Der p-Wert wird für die Prüfung der Überlegenheit verwendet. ·Geschätzter Mittelwert, Differenz und Konfidenzintervalle (KI) für die ABR wurden nach dem negativen binominalen Regressionsmodell berechnet. ·Anpassung der Blutungsdefinitionen basierend auf Kriterien der ISTH (International Society on Thrombosis and Haemostasis). ·Behandelte Blutungen = Blutungen, die mit FVIII- oder FIX-Präparaten behandelt wurden. ·Alle Blutungen = Blutungen, die mit FVIII- oder FIX-Präparaten behandelt oder nicht behandelt wurden. ·ABR = jährliche Blutungsrate (Annualized Bleeding Rate); KI = Konfidenzintervall; OP = Beobachtungsphase (Observational Phase); ATP = aktive Behandlungsphase (Active Treatment Phase); RP = Routineprophylaxe.
-In der offenen Verlängerungsstudie der Phase-3-Zulassungsstudie erhielten 87 Patienten bis zu weitere 16 Monate (durchschnittlich 7 Monate) lang Marstacimab in den während der Teilnahme an Studie B7841005 festgelegten Dosen (d.h. 150 mg oder 300 mg einmal wöchentlich als subkutane Gabe). Die Erhaltung der Langzeitwirksamkeit (>12 Monate) wurde für Marstacimab gezeigt, und es wurden keine neuen Sicherheitssignale festgestellt.
- +In der offenen Verlängerungsstudie der Phase-3-Zulassungsstudie erhielten 87 Patienten bis zu weitere 16 Monate (durchschnittlich 7 Monate) lang Marstacimab in den während der Teilnahme an Studie B7841005 festgelegten Dosen (d.h. 150 mg oder 300 mg einmal wöchentlich als subkutane Gabe). Die Erhaltung der Langzeitwirksamkeit (>12 Monate) wurde für Marstacimab gezeigt.
-November 2024.
-LLD V003
- +Oktober 2025.
- +LLD V004
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