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Home - Patienteninformation zu Ovestin Crème - Änderungen - 13.01.2018
10 Änderungen an Patinfo Ovestin Crème
  • -Falls Sie schwanger sind oder vermuten schwanger zu sein, darf Ovestin Crème nicht angewendet werden. Dasselbe gilt während der Stillzeit. Während einer Schwangerschaft oder der Stillzeit bestehen keine Gründe für eine Anwendung von Ovestin Crème.
  • +Falls Sie schwanger sind oder vermuten schwanger zu sein, darf Ovestin Crème nicht angewendet werden. Dasselbe gilt während der Stillzeit. Während einer Schwangerschaft oder der Stillzeit bestehen keine Gründe für eine Anwendung von Ovestin Crème.
  • -Die übliche Dosierung bei vaginalen Beschwerden beträgt: 1 Applikatorfüllung täglich während den ersten zwei bis drei Wochen dann allmählich Dosisreduzierung, z.B. 1 Applikatorfüllung zweimal pro Woche. Bei anderen Beschwerden kann eine andere Dosierung verordnet werden. Im Falle einer Langzeitbehandlung sollte jeweils nach 2-3 Monaten die Behandlung in Absprache mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin für 4 Wochen unterbrochen werden, um die Notwendigkeit einer weiteren Therapie zu überprüfen.
  • -Die Crème sollte am besten vor dem Schlafengehen mit Hilfe des Applikators in die Scheide (Vagina) eingeführt werden.
  • +Die übliche Dosierung bei vaginalen Beschwerden beträgt: 1 Applikatorfüllung täglich während den ersten zwei bis drei Wochen dann allmählich Dosisreduzierung, z.B. 1 Applikatorfüllung zweimal pro Woche. Bei anderen Beschwerden kann eine andere Dosierung verordnet werden Wenn Ihnen mehr als 1 Applikatorfüllung täglich verschrieben wird, wird Ihnen Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin einen anderen Arzneimittel, einen sogenannten Gestagen, gegebenenfalls verschreiben. Die Crème sollte am besten vor dem Schlafengehen mit Hilfe des Applikators in die Scheide (Vagina) eingeführt werden.
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  • -- Grippeähnliche Symptome
  • +-Grippeähnliche Symptome
  • -Diese Packungsbeilage wurde im Januar 2017 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
  • +Diese Packungsbeilage wurde im August 2017 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
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