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Home - Patienteninformation zu Zaldiar - Änderungen - 29.04.2021
11 Änderungen an Patinfo Zaldiar
  • +Schlafbezogene Atmungsstörungen
  • +Zaldiar enthält einen Wirkstoff, der zur Gruppe der Opioide gehört. Opioide können Schlafbezogene Atmungsstörungen wie zum Beispiel zentrale Schlafapnoe (flache Atmung beziehungsweise Aussetzung der Atmung im Schlaf) und schlafbezogene Hypoxämie (niedriger Sauerstoffgehalt im Blut) verursachen.
  • +Das Risiko des Auftretens einer zentralen Schlafapnoe hängt von der Opioid Dosis ab. Wenn bei Ihnen eine zentrale Schlafapnoe auftritt, zieht Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin möglicherweise die Reduzierung Ihrer Opioid-Gesamtdosis in Betracht.
  • +Wenn Sie schwanger sind oder stillen, oder wenn Sie vermuten, schwanger zu sein oder beabsichtigen, schwanger zu werden, fragen Sie vor der Einnahme dieses Arzneimittels den Arzt, Apotheker bzw. die Ärztin, Apothekerin um Rat.
  • -Die sichere Anwendung von Zaldiar während der Schwangerschaft wurde nicht geprüft. Daher sollten Sie Zaldiar nicht einnehmen, wenn Sie schwanger sind oder es werden möchten, es sei denn auf ausdrückliche Anweisung Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin.
  • +Die sichere Anwendung von Zaldiar während der Schwangerschaft wurde nicht geprüft. Daher sollten Sie Zaldiar nicht einnehmen, wenn Sie schwanger sind oder schwanger werden möchten, es sei denn auf ausdrückliche Anweisung Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin. Wenn Sie während der Behandlung mit Zaldiar schwanger werden, sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt bzw. Ärztin, bevor Sie weitere Tabletten einnehmen.
  • -Paracetamol tritt in der Muttermilch auf. Auch Tramadol wird in geringen Mengen in die Muttermilch ausgeschieden. Zaldiar sollte deshalb von stillenden Frauen nicht eingenommen werden. Bei einmaliger Gabe von Zaldiar ist eine Unterbrechung des Stillen in der Regel nicht erforderlich. Bitte fragen Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin um Rat.
  • +Paracetamol tritt in der Muttermilch auf. Auch Tramadol wird in geringen Mengen in die Muttermilch ausgeschieden. Zaldiar sollte deshalb von stillenden Frauen nicht eingenommen werden. Bei einmaliger Gabe von Zaldiar ist eine Unterbrechung des Stillens in der Regel nicht erforderlich. Bitte fragen Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin um Rat.
  • -Zaldiar sollte nicht länger als notwendig angewendet werden. Wenn eine länger dauernde Schmerzbehandlung erforderlich erscheint, wird Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin gegebenenfalls in kurzen Abständen überprüfen (etwa durch das Einlegen von Anwendungspausen), ob und inwieweit die Anwendung von Zaldiar weiterhin erforderlich ist.
  • +Zaldiar sollte nicht länger als notwendig angewendet werden. Wenn eine länger dauernde Schmerzbehandlung erforderlich erscheint, wird Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin gegebenenfalls in kurzen Abständen überprüfen (etwa durch das Einlegen von Anwendungspausen), ob und inwieweit die Anwendung von Zaldiar weiterhin erforderlich ist.
  • -Diese Packungsbeilage wurde im April 2017 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
  • +Diese Packungsbeilage wurde im Januar 2021 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
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