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Home - Patienteninformation zu Nebivolol-Mepha 5 - Änderungen - 28.01.2026
18 Änderungen an Patinfo Nebivolol-Mepha 5
  • -Da die Möglichkeit besteht, dass Nebivolol in die Muttermilch ausgeschieden wird, darf das Arzneimittel auch in der Stillzeit nicht eingenommen werden.
  • +Da die Möglichkeit besteht, dass Nebivolol in die Muttermilch ausgeschieden wird, darf das Arzneimittel auch in der Stillzeit nicht eingenommen werden. Mütter, die Nebivolol-Mepha einnehmen, dürfen nicht stillen.
  • -Sehr häufig (betrifft mehr als einen von 10 Anwendern)
  • +Sehr häufig (betrifft mehr als einen von 10 Behandelten)
  • -Häufig (betrifft 1 bis 10 von 100 Anwendern)
  • +Häufig (betrifft 1 bis 10 von 100 Behandelten)
  • -Gelegentlich (betrifft 1 bis 10 von 1000 Anwendern)
  • +Gelegentlich (betrifft 1 bis 10 von 1000 Behandelten)
  • -Sehr selten (betrifft weniger als 1 von 10'000 Anwendern)
  • -
  • +Sehr selten (betrifft weniger als 1 von 10'000 Behandelten)
  • +In Einzelfällen
  • +
  • -Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.
  • +Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit "EXP" bezeichneten Datum verwendet werden.
  • +Weitere Hinweise
  • +
  • -1 Tablette enthält 5 mg Nebivolol (als Hydrochlorid).
  • +Eine Tablette enthält 5 mg Nebivolol (als Nebivolol Hydrochlorid).
  • -Diese Packungsbeilage wurde im Juli 2023 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
  • -Interne Versionsnummer: 6.1
  • +Diese Packungsbeilage wurde im Juli 2025 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
  • +Interne Versionsnummer: 8.2
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