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Home - Patienteninformation zu Bronchostop Duo Hustensaft - Änderungen - 28.01.2026
14 Änderungen an Patinfo Bronchostop Duo Hustensaft
  • -Bronchostop Duo Hustensaft enthält weniger als 23 mg Natrium pro Dosis, d.h. es ist nahezu «natriumfrei».
  • +Bronchostop Duo Hustensaft enthält weniger als 23 mg Natrium pro Dosis, d.h. es ist nahezu "natriumfrei" .
  • -·an anderen Krankheiten leiden,
  • -·Allergien haben oder
  • -·andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen.
  • +an anderen Krankheiten leiden,
  • +-Allergien haben oder
  • +andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen.
  • -·Symptome wie Schwindelgefühl oder Ohnmacht, Atembeschwerden oder Keuchen, schneller Herzschlag, Hautausschlag, Verwirrung und Angstzustände oder Bewusstlosigkeit (anaphylaktische Reaktion)
  • -·Anschwellen von Gesicht, Lippen, Zunge, Mund oder Rachen (Angioödem)
  • -·Blasenbildung im Mund- und Rachenraum
  • -·Verschlimmerung von Asthmasymptomen
  • -·Atembeschwerden (einschliesslich Kurzatmigkeit)
  • +-Symptome wie Schwindelgefühl oder Ohnmacht, Atembeschwerden oder Keuchen, schneller Herzschlag, Hautausschlag, Verwirrung und Angstzustände oder Bewusstlosigkeit (anaphylaktische Reaktion)
  • +-Anschwellen von Gesicht, Lippen, Zunge, Mund oder Rachen (Angioödem)
  • +-Blasenbildung im Mund- und Rachenraum
  • +-Verschlimmerung von Asthmasymptomen
  • +-Atembeschwerden (einschliesslich Kurzatmigkeit)
  • -Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Etikett und dem Umkarton mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.
  • +Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Etikett und dem Umkarton mit "EXP" bezeichneten Datum verwendet werden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.
  • -Das Arzneimittel darf nicht im Abwasser oder Haushaltabfall entsorgt werden. Bringen Sie nicht mehr benötigte Medikamente nach Therapieschluss bzw. Medikamente, die das «EXP»-Datum überschritten haben zur fachgerechten Entsorgung an Ihre Bezugsstelle (Arzt, Apotheke oder Drogerie) zurück.
  • +Das Arzneimittel darf nicht im Abwasser oder Haushaltabfall entsorgt werden. Bringen Sie nicht mehr benötigte Medikamente nach Therapieschluss bzw. Medikamente, die das "EXP" -Datum überschritten haben zur fachgerechten Entsorgung an Ihre Bezugsstelle (Arzt, Apotheke oder Drogerie) zurück.
  • -Diese Packungsbeilage wurde im März 2023 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
  • +Diese Packungsbeilage wurde im März 2023 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
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