| 14 Änderungen an Patinfo Bronchostop Duo Hustensaft |
-Bronchostop Duo Hustensaft enthält weniger als 23 mg Natrium pro Dosis, d.h. es ist nahezu «natriumfrei».
- +Bronchostop Duo Hustensaft enthält weniger als 23 mg Natrium pro Dosis, d.h. es ist nahezu "natriumfrei" .
-·an anderen Krankheiten leiden,
-·Allergien haben oder
-·andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen.
- +an anderen Krankheiten leiden,
- +-Allergien haben oder
- +andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen.
-·Symptome wie Schwindelgefühl oder Ohnmacht, Atembeschwerden oder Keuchen, schneller Herzschlag, Hautausschlag, Verwirrung und Angstzustände oder Bewusstlosigkeit (anaphylaktische Reaktion)
-·Anschwellen von Gesicht, Lippen, Zunge, Mund oder Rachen (Angioödem)
-·Blasenbildung im Mund- und Rachenraum
-·Verschlimmerung von Asthmasymptomen
-·Atembeschwerden (einschliesslich Kurzatmigkeit)
- +-Symptome wie Schwindelgefühl oder Ohnmacht, Atembeschwerden oder Keuchen, schneller Herzschlag, Hautausschlag, Verwirrung und Angstzustände oder Bewusstlosigkeit (anaphylaktische Reaktion)
- +-Anschwellen von Gesicht, Lippen, Zunge, Mund oder Rachen (Angioödem)
- +-Blasenbildung im Mund- und Rachenraum
- +-Verschlimmerung von Asthmasymptomen
- +-Atembeschwerden (einschliesslich Kurzatmigkeit)
-Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Etikett und dem Umkarton mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.
- +Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Etikett und dem Umkarton mit "EXP" bezeichneten Datum verwendet werden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.
-Das Arzneimittel darf nicht im Abwasser oder Haushaltabfall entsorgt werden. Bringen Sie nicht mehr benötigte Medikamente nach Therapieschluss bzw. Medikamente, die das «EXP»-Datum überschritten haben zur fachgerechten Entsorgung an Ihre Bezugsstelle (Arzt, Apotheke oder Drogerie) zurück.
- +Das Arzneimittel darf nicht im Abwasser oder Haushaltabfall entsorgt werden. Bringen Sie nicht mehr benötigte Medikamente nach Therapieschluss bzw. Medikamente, die das "EXP" -Datum überschritten haben zur fachgerechten Entsorgung an Ihre Bezugsstelle (Arzt, Apotheke oder Drogerie) zurück.
-Diese Packungsbeilage wurde im März 2023 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
- +Diese Packungsbeilage wurde im März 2023 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
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