| 20 Änderungen an Patinfo Spaverin 40 mg |
-·Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff oder einem Hilfsstoff.
-·Schwere Einschränkung der Nierenfunktion.
-·Schwere Einschränkung der Leberfunktion.
-·Schwere Herzinsuffizienz.
-·Kinder und Jugendliche unter 6 Jahren.
-·Darmverschluss.
-·Verengung des Magen-Darm-Traktes.
- +-Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff oder einem Hilfsstoff.
- +-Schwere Einschränkung der Nierenfunktion.
- +-Schwere Einschränkung der Leberfunktion.
- +-Schwere Herzinsuffizienz.
- +-Kinder und Jugendliche unter 6 Jahren.
- +-Darmverschluss.
- +-Verengung des Magen-Darm-Traktes.
-Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie
-·an anderen Krankheiten leiden,
-·Allergien haben oder
-·andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) anwenden.
- +Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie
- +an anderen Krankheiten leiden,
- +-Allergien haben oder
- +andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) anwenden.
-Die übliche Dosis beträgt 120 bis maximal 240 mg pro Tag, d.h. maximal 3-mal täglich je 1 Tablette à 40 bzw. 80 mg. Eine Dosis von 240 mg/Tag soll nicht überschritten werden.
- +Die übliche Dosis beträgt 120 bis maximal 240 mg pro Tag, verteilt auf 2-3 Gaben. Eine Dosis von 240 mg/Tag soll nicht überschritten werden.
- +Spaverin 40 mg: Die übliche Dosis entspricht 3-6 Tabletten à 40 mg pro Tag (verteilt auf 2-3 Gaben).
- +Ohne ärztliche Verschreibung soll Spaverin 40 mg nicht länger als 3 Tage angewendet werden. Wenn Sie sich nach 3 Tagen nicht besser oder gar schlechter fühlen, sollten Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin aufsuchen, um die Ursache der Beschwerden abzuklären.
- +Spaverin 80 mg: Die übliche Dosis entspricht 1.5-3 Tabletten à 80 mg pro Tag (verteilt auf 2-3 Gaben).
-Ändern Sie nicht von sich aus die verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. mit Ihrer Ärztin oder Apothekerin.
- +Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt oder der Ärztin verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. mit Ihrer Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.
-Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Dies gilt insbesondere auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind.
- +Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin. Dies gilt insbesondere auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind.
-Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf der Packung mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.
- +Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf der Packung mit "EXP" bezeichneten Datum verwendet werden.
-Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.
- +Entsorgungshinweis
- +Entsorgen Sie keine Arzneimittel in das Abwasser oder den Hausmüll. Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Arzneimittel aus Haushalten können in Apotheken oder Sammelstellen abgegeben werden. Diese Massnahmen tragen zum Schutz der Umwelt bei.
- +Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, Apotheker oder Drogist bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.
-In Apotheken nur gegen ärztliche Verschreibung.
- +In Apotheken und Drogerien, ohne ärztliche Verschreibung:
- +In Apotheken, nur gegen ärztliche Verschreibung:
-Diese Packungsbeilage wurde im Februar 2018 letztmals durch die ausländische Referenzbehörde geprüft. Mit sicherheitsrelevanten Ergänzungen von Swissmedic: Januar 2023
- +Diese Packungsbeilage wurde im Februar 2018 letztmals durch die ausländische Referenzbehörde geprüft. Mit sicherheitsrelevanten Ergänzungen von Swissmedic: Januar 2023
- +Diese Packungsbeilage wurde im Februar 2018 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
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