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Fachinformation zu Novalgin®:Opella Healthcare Switzerland AG
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Kontraindikationen

Novalgin darf nicht angewendet werden bei
·Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff oder einem der Hilfsstoffe gemäss Zusammensetzung,
·Allergie auf andere Pyrazolone (z.B. Phenazon, Propyphenazon) oder Pyrazolidine (z.B. Phenylbutazon) sowie z.B. bei bekannter Agranulozytose oder schweren Hautreaktionen (SCARs) nach Einnahme solcher Wirkstoffe,
·Bronchospasmus oder sonstigen anaphylaktoiden Reaktionen (z.B. Urtikaria, Rhinitis, Angioödem) nach Einnahme von Analgetika, z.B. Salicylaten, Paracetamol, Diclofenac, Ibuprofen, Indometacin und Naproxen,
·eingeschränkter Knochenmarksfunktion oder Blutbildungsstörungen,
·hepatischer Porphyrie,
·Mangel an Glukose-6-phosphat-Dehydrogenase,
·Säuglingen unter 3 Monaten oder mit einem Körpergewicht unter 5 kg.
Bei Kindern zwischen 3 und 11 Monaten darf Novalgin nicht intravenös injiziert werden.
Novalgin darf bei hämodynamischer Instabilität oder Hypotonie nicht parenteral verabreicht werden.
Schwangerschaft und Stillzeit: Siehe «Schwangerschaft, Stillzeit».

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