Sonstige HinweiseInkompatibilitäten
Dieses Arzneimittel darf nicht mit anderen Arzneimitteln gemischt werden.
Haltbarkeit
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf der Packung mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.
Zur Haltbarkeit nach der Rekonstitution des Arzneimittels siehe Abschnitt «Hinweise für die Handhabung».
Besondere Lagerungshinweise
Im Kühlschrank (2-8°C), vor Licht geschützt in der Originalverpackung und ausser Reichweite von Kindern aufbewahren. Nicht einfrieren.
Hinweise zur Lagerung nach der Rekonstitution des Arzneimittels siehe unter «Hinweise für die Handhabung».
Hinweise für die Handhabung
Das Pulver und die Suspension müssen vor der Verabreichung rekonstituiert werden.
Das Pulver und die Suspension sind per Augenschein auf Fremdpartikel und/oder Veränderungen des Aussehens zu untersuchen. Falls solche Abweichungen beobachtet werden, darf der Impfstoff nicht rekonstituiert werden.
Wie Shingrix zubereitet wird:
1.Entnehmen Sie mit einer Spritze mit einer geeigneten Nadel (21G bis 25G) den gesamten Inhalt aus der Durchstechflasche mit der Suspension.
2.Geben Sie den gesamten Inhalt der Spritze in die Durchstechflasche mit dem Pulver.
3.Schütteln Sie vorsichtig, bis sich das Pulver vollständig gelöst hat.
Der rekonstituierte Impfstoff ist eine opaleszente, farblose bis blass bräunliche Flüssigkeit.
Der rekonstituierte Impfstoff ist per Augenschein auf Fremdpartikel und/oder Veränderungen des Aussehens zu untersuchen. Falls solche Abweichungen beobachtet werden, darf der Impfstoff nicht verabreicht werden.
Nach der Rekonstitution sollte der Impfstoff umgehend verabreicht werden. Ist dies nicht möglich, sollte der Impfstoff im Kühlschrank (2-8°C) aufbewahrt werden. Falls der Impfstoff nicht innerhalb von 6 Stunden verabreicht wird, ist er zu verwerfen.
Vor der Verabreichung:
1.Entnehmen Sie mit einer Spritze den gesamten Inhalt aus der Durchstechflasche mit dem rekonstituierten Impfstoff.
2.Wechseln Sie die Nadel, so dass Sie eine neue Nadel zur Verabreichung des Impfstoffs verwenden.
Nicht verwendetes Arzneimittel oder Abfallmaterial ist entsprechend den nationalen Anforderungen zu entsorgen.
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