ch.oddb.org
 
Medikamente | Services | Zulassungsi.
Limitationen zu Besremi 250 μg / 0,5 ml:

Besremi
BESREMI wird nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes als Monotherapie vergütet zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit Polycythaemia vera ohne symptomatische Splenomegalie und mit Indikation zur zytoreduktiven Therapie.
Die Orpha Swiss GmbH vergütet nach Aufforderung durch denjenigen Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, für jede bezogene Packung BESREMI einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreis zurück. Die Orpha Swiss GmbH gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückvergütung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung der Rückvergütung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Pro Patient werden maximal 31 Packungen BESREMI Fertigpen 250 µg/0.5 ml, pro Jahr vergütet. Werden mehr als 31 Packungen pro Patient und Jahr benötigt, vergütet die OrPha Swiss GmbH im Rahmen einer Behandlung mit BESREMI nach Aufforderung durch denjenigen Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, ab der 32 Packung BESREMI für jede weitere Packung den Fabrikabgabepreis an den Krankenversicherer zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu den Rückvergütungsbeträgen zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückvergütung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Folgender Indikationscode ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21108.01

2025 ©ywesee GmbH
Hilfe | FAQ | Anmeldung | Kontakt | Home