Wann darf Gemmo® Gelenkbeschwerden nicht oder nur mit Vorsicht eingenommen werden?Gemmo® Gelenkbeschwerden darf nicht eingenommen werden bei bekannter Überempfindlichkeit auf einen der Inhaltsstoffe (siehe „Was ist in Gemmo® Gelenkbeschwerden enthalten?“).
Das Arzneimittel darf bei Kindern und Jugendlichen nicht angewendet werden.
Dieses Arzneimittel enthält 49 mg Alkohol (Ethanol) pro 1 Sprühstoss à 0.14 ml, entsprechend 350 mg/ml (35% m/V Ethanol). Die Menge in 3 Sprühstösse dieses Arzneimittels entspricht weniger als 4 ml Bier oder 2 ml Wein. Die geringe Alkoholmenge in diesem Arzneimittel hat keine wahrnehmbaren Auswirkungen. Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie
• an anderen Krankheiten leiden,
• Allergien haben oder
• andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen!
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