16 Änderungen an Patinfo Tambocor |
-Wann darf Tambocor nicht eingenommen/angewendet werden?
- +Wann darf Tambocor nicht eingenommen werden?
-Wann ist bei der Einnahme/Anwendung von Tambocor Vorsicht geboten?
- +Wann ist bei der Einnahme von Tambocor Vorsicht geboten?
- +Die Anwendung und Sicherheit von Tambocor bei Kindern unter 12 Jahren ist bisher nicht geprüft worden.
-Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie
-·an anderen Krankheiten leiden,
-·Allergien haben oder
-·andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden!
- +Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden!
- +Patienten mit eingeschränkter Leberfunktion
- +Bei Patienten mit stark eingeschränkter Leberfunktion sollte Tambocor nur in Ausnahmefällen angewendet werden.
- +
-Tambocor soll bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet werden.
- +Die Anwendung und Sicherheit von Tambocor bei Kindern unter 12 Jahren ist bisher nicht geprüft worden.
-In Einzelfällen können Herzreizleitungsblockierungen, Herzstillstand, verringerte Herzfrequenz, Herzmuskelschwäche, Brustschmerz, erniedrigter Blutdruck, Herzinfarkt, Herzstolpern. Aufdeckung eines Brugada-Syndroms (vererbbare Herzkrankheit) auftreten. Weiterhin wurden in Einzelfällen Erkrankung des Lungengewebes, Lungenerkrankung, Leberfunktionsstörung und Gallestauungen beobachtet.
- +In Einzelfällen können Herzreizleitungsblockierungen, Herzstillstand, verringerte Herzfrequenz, Herzmuskelschwäche, Brustschmerz, erniedrigter Blutdruck, Herzinfarkt, Herzstolpern. Aufdeckung eines Brugada-Syndroms (vererbbare Herzkrankheit) auftreten. Weiterhin wurden in Einzelfällen Erkrankung des Lungengewebes, Lungenerkrankung, Leberfunktionsstörung und Gallestauungen, sowie Gelenk- und Muskelschmerzen beobachtet.
-Ausserhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
- +Für Kinder unerreichbar aufbewahren.
-Diese Packungsbeilage wurde im November 2015 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
- +Diese Packungsbeilage wurde im August 2018 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
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