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Home - Patienteninformation zu Seretide Diskus 500 - Änderungen - 15.03.2019
8 Änderungen an Patinfo Seretide Diskus 500
  • -Seretide® Diskus®
  • +Seretide Diskus
  • -Bei gleichzeitiger Verabreichung von Seretide mit anderen Arzneimitteln können sich deren Wirkungen gegenseitig beeinflussen. Das betrifft z.B. Arzneimittel zur Behandlung von Depressionen, Schüttellähmung (Parkinson-Krankheit), Schilddrüsenerkrankungen und gewissen Herzkrankheiten. Im weiteren oral einzunehmende Arzneimittel zur Behandlung von Pilzinfektionen, welche den Wirkstoff Ketoconazol enthalten, sowie bestimmte antivirale Arzneimittel. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin weiss, welche Vorsichtsmassnahmen Sie beachten müssen, wenn Sie eines oder mehrere dieser Arzneimittel zusammen mit Seretide einnehmen müssen.
  • -Bei der gleichzeitigen Anwendung von Seretide Diskus und der Einnahme von bestimmten HIV-Arzneimitteln (z.B. Ritonavir) oder von Arzneimitteln gegen Pilzinfektionen ist besondere Vorsicht geboten. Falls Sie ein solches Arzneimittel einnehmen, sollten Sie Seretide Diskus nur nach Rücksprache mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin anwenden.
  • -
  • +Bei gleichzeitiger Verabreichung von Seretide mit anderen Arzneimitteln können sich deren Wirkungen gegenseitig beeinflussen. Das betrifft z.B. Arzneimittel zur Behandlung von Depressionen, Schüttellähmung (Parkinson-Krankheit), Schilddrüsenerkrankungen und gewissen Herzkrankheiten. Im Weiteren Arzneimittel, die das Immunsystem unterdrücken, Arzneimittel zur Behandlung einer HIV-Infektion (z.B. Ritonavir, Cobicistat) oder oral einzunehmende Arzneimittel zur Behandlung von Pilzinfektionen, welche den Wirkstoff Ketoconazol enthalten. Falls Sie ein solches Arzneimittel einnehmen, sollten Sie Seretide Diskus nur nach Rücksprache mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin anwenden.
  • +Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin weiss, welche Vorsichtsmassnahmen Sie beachten müssen, wenn Sie eines oder mehrere dieser Arzneimittel zusammen mit Seretide einnehmen müssen.
  • -Diese Packungsbeilage wurde im Mai 2014 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
  • +Diese Packungsbeilage wurde im Januar 2019 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
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